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FLÜCHTLINGE, ASYLSUCHENDE UND MIGRANTEN

WAS SIND DIE UNTERSCHIEDE?

FLÜCHTLINGE

Laut Artikel 1A der Genfer Flüchtlingskonvention ist ein Flüchtling eine Person, die "aus der begründeten Furcht vor Verfolgung wegen ihrer Rasse, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen ihrer politischen Überzeugung sich außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will."


Deutschland und viele andere Länder haben sich in der Genfer Flüchtlingskonvention dazu verpflichtet, Flüchtlinge zu schützen.

ASYLSUCHENDE

Ob eine Verfolgung aus den oben genannten Gründen vorliegt, wird in einem Asylverfahren festgestellt. Diese Verfahren unterscheiden sich von Land zu Land. Menschen, die einen Asylantrag gestellt haben, über den noch nicht entschieden wurde, werden als Asylsuchende bezeichnet.

MIGRANT:INNEN

Migrant:Innen verlassen ihre Heimat, um ihre Lebensbedingungen zu verbessern oder aus familiären Gründen. In der Regel können sie in ihre Heimat zurückkehren, manchmal sind sie aber auch auf humanitäre Hilfe angewiesen.

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